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Wir nehmen schwerpunktmäßig Kinder und Jugendliche mit nachfolgenden Auffälligkeiten auf:

schwere psychische Fehlentwicklung im frühkindlichem Stadium
Entwicklungsverzögerungen
Einschränkung der Bindungsfunktionsfähigkeit
Beeinträchtigung der Grob- und Feinmotorik
Tickstörungen
Lernbehinderungen
Beeinträchtigung des Sozialverhalten
Kinder mit psychosexuellen Auffälligkeiten (Opfer-Täter-Konstellation)

Für folgende Zielgruppen kann kein adäquates Betreuungsangebot unterbreitet werden:

Schwere hirnorganische Schädigungen einschl. psychischer Beeinträchtigung
Epileptiker mit schweren Beeinträchtigungen
Schwere hypothetische Syndrome
Starke körperliche Behinderung
Drogen-, Alkohol- und Spielsüchtige

Rechtliche Grundlagen der Aufnahme:

SGB VIII § 27 i.V. m. § 34 und § 35a
alternative Angebote zur Freiheitsentziehung gem. BGB § 1631 b
JGG § 71 und § 72 (4) "Richterliche Anordnung einer einstweiligen Unterbringung"






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