
Für jedes Kind / Jugendlichen wird ein Hilfeplan gem. § 36 KJHG erstellt. Bei der Auswertung der vorhandenen Informationen ist es für uns von besonderer Bedeutung, die Lebensräume des Jugendlichen besonders konkret kennen zu lernen.
![]() |
Individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten (wenn vorhanden) bilden die Grundlage einer Entwicklungsplanung. |
![]() |
Das Lebensumfeld (wenn vorhanden) kann mit einbezogen werden. |
![]() |
Der Hilfeplan wird in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten fortgeschrieben. |
![]() |
Wir gehen davon aus, dass Hilfe so früh wie möglich gegeben wird und so intensiv, aber auch so kurz wie möglich angelegt sein soll. |
![]() |
Die individuellen Maßnahmen hängen nicht von ihrer Langfristigkeit ab. Sie können auch nicht durch methodische Tricks wirksam beeinflußt werden. Sie sind vor allem von der sensiblen Auswahl, vom offenen Individuum und von der auf dessen Problemlage möglichst genau abgestimmten Hilfeform abhängig. Fester Bestandteil jeden Hilfeplans ist der Förderplan. |
